Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vosseler Consulting GmbH

Stand: 25. August 2017

1. Allgemeine Regelungen und grundlegende Bestimmungen

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach nur „AGB“) gelten für alle von Ihnen (hiernach nur „Kunde“) mit der Vosseler Consulting GmbH, Gölswiesen 6, 75053 Gondelsheim (hiernach nur „Vosseler Consulting GmbH“) geschlossenen Verträge über die von Vosseler Consulting GmbH insbesondere in den Segmenten Consulting, Prozessmanagement, Projektmanagement sowie Training & Coaching erbrachten Beratungsleistungen.

1.2. Vosseler Consulting GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung und auf Basis dieser AGB. AGB des Kunden finden, auch wenn Vosseler Consulting GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung. Soweit nicht anders vereinbart, widerspricht Vosseler Consulting GmbH gegebenenfalls vom Kunden verwendeten AGB.

1.3. Im Sinne nachstehender Regelungen ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist demgegenüber im Sinne der nachstehenden Regelungen jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebote, Vertragsschluss, Preise, Verzug und Stornogebühren

2.1 Die Angebote von Vosseler Consulting GmbH erfolgen stets frei bleibend. Ein Vertrag zwischen Vosseler Consulting GmbH und dem jeweiligen Kunden kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (hiernach nur „Auftragsbestätigung“) der vom Kunden vorgenommenen Beauftragung seitens Vosseler Consulting GmbH zustande. In der Auftragsbestätigung benennt Vosseler Consulting GmbH auch den Zeitpunkt, zu dem die Ausführung der durch den Kunden beauftragten Leistungen beginnen soll. Die dort genannten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

2.2. Die Leistungen von Vosseler Consulting GmbH erfolgen zu den in der Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden genannten Preisen. Diese sind verbindlich. Alle von Vosseler Consulting GmbH genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn, der jeweilige Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Vosseler Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden bei erhöhtem Aufwand Mehrkosten zu berechnen.

2.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

2.4. Gerät der Kunde gegenüber Vosseler Consulting GmbH mit dem Ausgleich einer fälligen Zahlung mehr als 8 (acht) Kalendertage ganz oder in Teilen in Verzug, ist der offen stehende Betrag nach Maßgabe von § 288 BGB mit dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Vosseler Consulting GmbH bleibt hiervon unberührt.

2.5. Storniert der Kunde aus von ihm zu vertretenden Umständen gegenüber Vosseler Consulting GmbH seinen Auftrag schriftlich bis 2 (zwei) Monate vor dem nach Maßgabe von vorstehender Ziff. 2.1 zur Leistungsausführung verbindlich vereinbarten Termin, ist Vosseler Consulting GmbH berechtigt, als Stornogebühr 50 % der mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Preise zu berechnen; eines erneuten Angebots der Leistungen gegenüber dem Kunden durch Vosseler Consulting GmbH bedarf es nicht. Erfolgt die schriftliche Stornierung des Auftrags aus von dem Kunden zu vertretenden Umständen gegenüber Vosseler Consulting GmbH bis spätestens 1 (einen) Monat vor dem nach Maßgabe von vorstehender Ziff. 2.1 verbindlich vereinbarten Termin zur Leistungsausführung, ist Vosseler Consulting GmbH berechtigt, als Stornogebühr 75 % der mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Preise zu berechnen; eines erneuten Angebots der Leistung gegenüber dem Kunden durch Vosseler Consulting GmbH bedarf es gleichfalls nicht. 100 % der mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Preise darf Vosseler Consulting GmbH als Stornogebühr berechnen, wenn der Kunde seinen Auftrag aus von ihm zu vertretenden Umständen schriftlich zu einem Zeitpunkt storniert, der innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Monat oder weniger bis zu dem nach Maßgabe von vorstehender Ziff. 2.1 verbindlich vereinbarten Termin zur Leistungsausführung liegt; eines erneuten Angebots der Leistung gegenüber dem Kunden durch Vosseler Consulting GmbH bedarf es nicht. In allen Fällen muss sich Vosseler Consulting GmbH den Wert desjenigen anrechnen lassen, was Vosseler Consulting GmbH infolge der durch den Kunden stornierten Leistungen erspart oder erwirbt oder hätte erwerben können. Die Beweislast liegt in allen Fällen beim Kunden.

3. Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der Leistungen

Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von Vosseler Consulting GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, die Vosseler Consulting GmbH dem Kunden zur Bestätigung der Beauftragung übersendet. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt allein der Kunde. Vosseler Consulting GmbH erbringt die beauftragten Leistungen nach den Grundsätzen und unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Berufsausübung.

4. Durchführung der Leistungen

4.1. Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Kunden.

4.2. Vosseler Consulting GmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. Vosseler Consulting GmbH ist allein befugt, zu entscheiden, welcher Mitarbeiter für die vereinbarten Leistungen eingesetzt wird. Vosseler Consulting GmbH darf diesen jederzeit ohne Angabe von Gründen austauschen. Im Rahmen der Auftragserfüllung ist Vosseler Consulting GmbH jederzeit berechtigt, freie Mitarbeiter und andere Unternehmen zur Erfüllung des Kundenauftrags einzusetzen.

4.3. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter von Vosseler Consulting GmbH werden allein von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von Vosseler Consulting GmbH. Bei der Auswahl wird Vosseler Consulting GmbH die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Vosseler Consulting GmbH erbringt alle Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine von Vosseler Consulting GmbH zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zulasten von Vosseler Consulting GmbH.

4.4 Vosseler Consulting GmbH bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.

4.5. Der Kunde ist gegenüber Vosseler Consulting GmbH bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von Vosseler nicht weisungsbefugt.

4.6. Sofern Vosseler Consulting GmbH die Ergebnisse der zu erbringenden Leistungen schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde benennt – soweit erforderlich – einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für ihn verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden hat der Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und im unmittelbaren Anschluss schriftlich zu dokumentieren.

5.2. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass Vosseler Consulting GmbH die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw., soweit diese nicht von Vosseler Consulting GmbH geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus trägt der Kunde für deren jeweilige Aktualisierung Sorge. Vosseler Consulting GmbH ist berechtigt, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. auszugehen, es sei denn, dass Vosseler Consulting GmbH insoweit Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, Vosseler Consulting GmbH jederzeit soweit erforderlich unentgeltlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch von Vosseler Consulting GmbH ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

5.4 Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Kunde alle von Vosseler Consulting GmbH übergebenen Unterlagen, Informationen usw. bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust jederzeit rekonstruiert werden können.

6. Nutzungsrechte

An den Leistungsergebnissen, die Vosseler Consulting GmbH im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt Vosseler Consulting GmbH dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Dieses Recht schließt die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Vosseler Consulting GmbH. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese bis zur Begleichung der geschuldeten Vergütung nur vorläufig eingeräumt und durch Vosseler Consulting GmbH jederzeit frei widerruflich. Widerruft Vosseler Consulting GmbH das Nutzungsrecht, so liegt nur dann ein Rücktritt vom bzw. eine Kündigung des Vertrages vor, wenn Vosseler Consulting GmbH dies ausdrücklich erklärt.

7. Verschiedenes, salvatorische Klausel und Rechtswahl

7.1. Der Kunde und Vosseler Consulting GmbH verpflichten sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige von ihnen als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis und der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung und/oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweiligen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 (fünf) Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen Vosseler Consulting GmbH und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch allen ihren Mitarbeitern, Angestellten, Untervertretern oder sonstigen von ihnen beauftragten Personen auferlegen.

7.2. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen zu diesen AGB und/oder Änderungen dieser AGB sowie Ergänzungen und/oder Änderungen von Verträgen, die unter Geltung dieser AGB zustande gekommen sind bzw. zustande kommen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.3. Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als unwirksam, nichtig und/oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden (gegebenenfalls in der gebührenden Form) die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche wirksame Regelung ausfüllen, mit der der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit auf einem Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der unwirksamen bzw. der nichtigen Leistungs- oder Zeitbestimmung treten.

7.4. Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen; sie finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt die vorstehende Rechtswahl ausschließlich und nur dann, wenn hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz von Vosseler Consulting GmbH. Vosseler Consulting GmbH ist jedoch berechtigt, das Gericht auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

Vosseler Consulting GmbH

Gondelsheim, den 25. August 2017